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   VG Frankfurt/Main, 05.01.2009 - 3 K 2122/07.F   

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https://dejure.org/2009,34368
VG Frankfurt/Main, 05.01.2009 - 3 K 2122/07.F (https://dejure.org/2009,34368)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.01.2009 - 3 K 2122/07.F (https://dejure.org/2009,34368)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - 3 K 2122/07.F (https://dejure.org/2009,34368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Gewährung von Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 UE 771/06

    Kosten für arzneimittelrechtliche Überprüfung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.01.2009 - 3 K 2122/07
    Über die Festsetzung der Gebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens hat die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der gesetzlich bestimmten Bemessungsgesichtspunkte nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2006 - 11 UE 771/06 - Seite 7 BA).
  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Der Gebührenrahmen ermöglicht es der Beklagten, das im Gebührenrecht geltende Äquivalenzprinzip für jeden Einzelfall umzusetzen (vgl. VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33).

    Sowohl ein rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 29 Rn. 2, 41) als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wie auch weitere Grundrechte des betroffenen Bürgers oder seines für ihn tätigen Rechtsanwaltes erfordern es nicht, dass diesbezügliches Verwaltungshandeln gänzlich gebührenfrei sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.1996, 2 BvR 386/96, NJW 1996, 2222, juris Rn. 9 ff. - zur Aktenversendungspauschale; im Ergebnis ebenso - ohne nähere Begründung - VG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 2797/10, NVwZ-RR 2012, 11 [Ls.], juris Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33; VG Gera, Urt. v. 11.8.1999, 4 K 1859/98.GE, ThürVGRspr 2000, 10, juris Rn. 27 ff.).

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